Hauptgrund ist die Stärkung der Basis in dieser Kommission, da verfügbaren Finanzen und damit die Höhe der Einnahmen entscheidend sind für die Arbeits- und Kampagnenfähigkeit des Kreisverbands und für die Unterstützung einzelner Gruppen (z.B. Grüne Jugend Nord) und Aktionen von Aktiven. In einem gemeinsamen Gremium sollte die Basis genauso stark repräsentiert sein wie die Funktionsebene.
Auch wäre es sonst denkbar, dass aufgrund enger Kontakte und Vorabsprachen zwischen Fraktion und Vorstand einem einzelnen Basismitglied die Möglichkeit zur wirksamen Einflussnahme in der Kommission fehlt.
Es sollte klargestellt werden, dass die Basismitglieder in der Kommission weder dem Vorstand noch der Fraktion angehören.
Bislang kann aufgrund der Quotierung des Gremiums de facto nur eine Frau als Basismitglied in die Kommission gewählt werden. Männer sollten nicht de facto völlig ausgeschlossen sein. Auch insofern bietet es sich an, zwei Basismitglieder quotiert in die Kommission zu wählen.
Die Vertrauensperson der Bezirksverordneten sollte ausschließlich von diesen bestimmt werden, da sie ja auch deren Sichtweise vertreten soll. Eine Wahl durch alle KV-Mitglieder entspricht dem nicht. Diese wählen dafür zwei eigene Basis-Vertreter*innen.
Für die Kopplung der Amtszeit an die Legislatur des Vorstands gibt es keinen sachlichen Grund. Insofern schränkt die Bestimmung nur ein. Ein*e neue*r Finanzverantwortliche*r wird ggf. qua Amt Mitglied der Kommission.